Anders als den bisherigen Eingriffen in den Energiemarkt, sollen die Entlastungen hier aber nicht automatisch passieren, sondern müssen beantragt werden. Der aktuelle Plan sieht dabei eine rückwirkende Entlastung für das Jahr 2022, genauer vom 1.1 bis zum 1.12 vor. Auch die Grenzen für die Auszahlung sind eng gesteckt, so müssen sich Ihre Heizkosten mehr als verdoppelt haben. Wenn Sie zum Beispiel bisher 1500 € für Ihren Jahresverbrauch an Heizöl gezahlt haben, muss Sie Ihre Tankfüllung nun mehr als 3000 € kosten, und selbst dann müssen sie die weiteren 1500 € noch alleine tragen, erst von dem Betrag der über die 3000 hinausgeht, wird der Staat 80 % übernehmen. Sollte Ihre Tankfüllung nun mehr 4000 € gekostet haben, bekommen Sie von den 1000 €, die über der Verdopplung liegen, dann 800 € zurück. Außerdem muss man einen Anspruch von mindestens 100 € erreichen.
Für die die Abwicklung wären die Länder zuständig, die sich dann vom Bund die Mittel holen. Die Details dazu sind noch unklar und müssten im Rahmen der Gesetzgebung dann festgeschrieben werden.
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